Ölwechsel durchführen (SuperSport): Unterschied zwischen den Versionen

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==Entsorgung==
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Die Altölverordnung verpflichtet den Handel dazu, Annahmestellen für die kostenlose Rückgabe von Verbrennungsmotoren- und Getriebeölen bis zur Höhe der im Einzelfall abgegebenen Menge einzurichten. Als Beleg dient der Kassenzettel. 
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Beim Ölwechsel regelmäßig anfallende ölhaltige Abfälle wie Ölfilter, entleerte Behältnisse, ölhaltige Putztücher, gehören nicht in den Hausmüll. Sie können ebenfalls bei der Annahmestelle abgegeben werden. Der Altölbesitzer (das heißt der private oder gewerbliche  Endverbraucher) ist für die ordnungsgemäße Entsorgung verantwortlich.
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Altöle müssen getrennt gesammelt werden:
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*als gebrauchte Öle aus Verbrennungsmotoren; 
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*als Mineralöle, wie Metallbearbeitungsöle und Isolieröle; 
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*als Altöle unbekannter Herkunft als Sonderabfall; 
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*als Bioöle
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Jede Beimischung von Fremdstoffen wie Lösemitteln, Brems- und Kühlflüssigkeiten zu
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Altölen bekannter Herkunft ist verboten.
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[Quelle: [http://www.forst-hamburg.de/downloaddateien/Gewaesserschutz%20Umweltgerechte%20Lagerung%20und%20Entsorgung%20von%20Altoel.pdf Dokument der Landwirtschaftskammer Hamburg vom Mai 2006 über Umweltgerechte Lagerung und Entsorgung von Altöl]]
  
  
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==Quellen und Verweise==
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[http://www.forst-hamburg.de/downloaddateien/Gewaesserschutz%20Umweltgerechte%20Lagerung%20und%20Entsorgung%20von%20Altoel.pdf Dokument der Landwirtschaftskammer Hamburg vom Mai 2006 über Umweltgerechte Lagerung und Entsorgung von Altöl]
  
  

Version vom 29. März 2011, 14:14 Uhr